VATMOSS – Mehrwertsteuer in der EU
Die europäische Gesetzgebung sieht vor, dass die Mehrwertsteuer (VAT) in der EU fällig wird, wenn digitale Waren wie z.B. ein digitaler Download aus dem Ausland innerhalb der EU angeboten werden.
Um sicherzustellen, dass eine Person tatsächlich in dem Land steuerpflichtig ist, welches bei der Bestellung angegeben wurde, ist man als Shopbetreiber verpflichtet, die Adresse sowie IP-Adresse zu speichern.
In diesem Fall hat man also ein berechtigtes Interesse und könnte einen entsprechenden Löschungs-Antrag mit dieser Begründung ablehnen.
Zuletzt aktualisiert am 14. Mai 2018, 11:42 Uhr