Google Analytics

Google Analytics darf auch mit der neuen Gesetzgebung weiter verwendet werden. Folgende Punkte sollten dabei aber beachtet werden:

1. Tracking Code anpassen

Implementieren Sie Google Analytics so, dass IP Adressen anonymisiert aufgezeichnet werden und geben Sie die Möglichkeit das Tracking per Opt-Out zu deaktivieren.

Hier ein Beispiel eines Tracking-Codes mit den entsprechenden Anpassungen:

ga('send', 'pageview', {
  'anonymizeIp': true
});
// Set to the same value as the web property used on the site
var gaProperty = 'UA-XXXX-Y';

// Disable tracking if the opt-out cookie exists.
var disableStr = 'ga-disable-' + gaProperty;
if (document.cookie.indexOf(disableStr + '=true') > -1) {
  window[disableStr] = true;
}

// Opt-out function
function gaOptout() {
  document.cookie = disableStr + '=true; expires=Thu, 31 Dec 2099 23:59:59 UTC; path=/';
  window[disableStr] = true;
}

2. Hinweis in den Datenschutzbestimmungen

Die Verwendung von Google Analytics muss in den Datenschutzbestimmungen erwähnt werden. Wichtig sind dabei die folgenden Punkte:

  • Umfang
  • Rechtsgrundlage
  • Speicherdauer bzw. Kriterien für Festlegung der Dauer
  • Widerspruchsrecht
  • Hinweise zu Deaktivierung und Opt-Out
  • Hinweise zur Anonymisierung der IP-Adressen

3. Datenverarbeitungsvertrag

Da mit Analytics personenbezogene Daten an Google übertragen werden, ist es notwendig einen sogenannten Datenverarbeitungsvertrag mit Google abzuschliessen. Dieser wird unter dem Titel „Zusatz zur Datenübertragung“ direkt in Ihrem Analytics Konto zur Verfügung gestellt. Vergewissern Sie sich, dass Sie das bis zum 25. Mai 2018 für alle Properties gemacht haben.

  • Verwaltung anklicken
  • Kontoeinstellungen anklicken
  • unter „Zusatz zur Datenverarbeitung“ wird Ihnen mit einem Klick auf Zusatz anzeigen der Vertragszusatz angezeigt
  • klicken Sie auf Speichern um den Vertrag abzuschliessen

Achtung: Kunden aus Deutschland müssen bisher mit Google einen schriftlichen Vertrag abschließen. Ein entsprechender Mustervertrag konnte direkt bei Google heruntergeladen werden und musste in zweifacher Ausfertigung ausgedruckt, unterschrieben und an Google nach Irland gesendet werden. Ab dem 25. Mai 2018 ist dies nicht mehr der Fall, der Vertrag kann dann auch einfach per Mausklick abgeschlossen werden.

Links

Google – Zusatz zur Datenverarbeitung

Zuletzt aktualisiert am 15. Mai 2018, 13:40 Uhr